AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der WIT-T Thomas Wichert Informationstechnik & Telekommunikation


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) bilden die Grundlage aller Verträge zwischen der WIT-T Thomas Wichert Informationstechnik & Telekommunikation (nachfolgend "WIT-T" genannt) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) im Zusammenhang mit der Erbringung von IT- und/oder Telekommunikationsdienstleistungen (nachfolgend "Leistungen" genannt), soweit sich aus den Einzelverträgen oder Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt.

(2) Abweichungen (z.B. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden u.s.w.) von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form ausdrücklich von der WIT-T bestätigt werden.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt auch wenn WIT-T diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag kommt wirksam zustande, wenn WIT-T einen erteilten Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt, spätestens jedoch wenn der Auftraggeber die von WIT-T erbrachte Leistung in Anspruch nimmt.

(2) Für den Fall, dass infrastrukturelle und/oder technische Voraussetzungen zur Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind oder zukünftig durch Vorlieferanten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, behält sich die WIT-T vor, von einem Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Lieferungen und Leistungen
(1) Die von der WIT-T angegebenen Lieferfristen und Termine (auch in Auftragsbestätigungen) sind unverbindliche Planungstermine, die unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Auftraggebers sowie einem planmäßigem Fortgang der Arbeiten stehen, insbesondere der rechtzeitigen und vollständigen Erbringung von Vorleistungen oder Genehmigungen Dritter.

(2) Kann der Kostenrahmen aus Gründen, die die WIT-T nicht zu vertreten hat nicht eingehalten werden, sind Preiserhöhungen möglich. Diese sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Die WIT-T behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte darstellen würde bzw. eine Durchführung unmöglich wird. Hierzu gehören u.a. höhere Gewalt, Eingriffe des Auftraggebers in den Wartungsprozess, Streiks, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse bzw. sonstige Naturereignisse, behördliche Anordnungen bzw. Systemmängel oder Fehler in Hard- und/oder Software, die bei Auftragsannahme nicht abzusehen waren und fehlerhafte Informationen seitens des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die WIT-T sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Die WIT-T bedient sich zur Erbringung ihrer Leistungen der Telekommunikationsnetze Dritter. Die WIT-T übernimmt daher keine Gewähr für den Fall, dass sie ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil Dritte der WIT-T die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat der WIT-T für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift die der WIT-T entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

(2) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandsetzung der Telekommunikationseinrichtungen sowie der erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung sind auf eigene Kosten bereitzustellen.

(3) Bevor Installations- und/oder Konfigurationsarbeiten an Systemen (z.B. PC, Notebook, Laptop) des Auftraggebers von der WIT-T durchgeführt werden, sind diese durch geeignete Programme von möglichen Viren, Würmern oder ähnlichen Schadprogrammen zu befreien.

(4) Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind der WIT-T die durch die Inspektion der in Stand zu setzenden Telekommunikationseinrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Inspektion herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers lag und der Auftraggeber dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

(5) Der Auftraggeber hat seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er eine tägliche Datensicherung vorzunehmen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Angebote der WIT-T sind freibleibend. Gestellte Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erstellungsdatum fällig. Die Rechnungsbeträge sind Endbeträge. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen bzw. gelieferten Waren im Eigentum der WIT-T.

(2) Material wird zu dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Listenpreis berechnet.

(3) Leistungen vor Ort einschließlich vom Kunden zu vertretene Wartezeiten werden nach Stundennachweis berechnet zzgl. einer Anfahrtpauschale. Angefallene viertel Stunden werden auf Viertelstunden aufgerundet.

(4) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig ist.

(5) Bei Zahlungsverzug behält sich die WIT-T vor, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen von der Begleichung der offenen Forderung abhängig zu machen. Bei eintretendem Zahlungsverzug ist die WIT-T berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zahlungen des Auftraggebers werden zunächst auf dessen ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die WIT-T berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der WIT-T vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der WIT-T kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Gewährleistung
(1) Bei fehlerhafter Ausführung der Leistungen kann der Auftraggeber von der WIT-T Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber in Bezug auf die Leistung Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung des Preises und, sofern die WIT-T den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen des § 7 (Haftung).

(3) Gewährleistungsansprüche bestehen für offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen, für nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Jahren ab Abnahme der vertragsgemäßen Leistung.

(4) Die Abnahme hat unmittelbar nach Fertigstellung durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten zu erfolgen.

§ 7 Haftung
(1) Die WIT-T haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die WIT-T im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die WIT-T bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet die WIT-T nur bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 nur, soweit der Auftraggeber seine Daten entsprechend seiner Verpflichtung nach § 4 Abs. 5 in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(4) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

(5) Die WIT-T übernimmt keine Haftung für Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten im Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Datenschutz
(1) Die WIT-T speichert alle Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

(2) Die WIT-T verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller übergebenen Kundendaten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(3) Auf Verlangen des Auftraggebers erteilt die WIT-T vollständig und unentgeltlich Auskunft über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Auftraggeber betrifft.

§ 9 Sonstige Bedingungen
(1) Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Glinde soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

(3) Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

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Thomas Wichert

Alte Salzstr. 2
21483 Lütau

Tel.:04153/598898-0
Email: thomas.wichert@wit-t.de
Ust-IdNr: DE267509685